Unterlagen zur formellen Anmeldung der Eheschließung
Achtung: Zuständig für die formelle Anmeldung der Eheschließung ist das Wohnortstandesamt der Brautpaare. Sollten Sie nicht auf Fehmarn wohnen, wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Standesamt!
Welche Unterlagen werden für die Anmeldung der Eheschließung benötigt?
Welche Unterlagen zur Anmeldung einer Eheschließung erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und ist gerade bei Auslandsbeteiligung oft sehr umfangreich. Bitte setzen Sie sich daher bei einem oder mehreren der folgenden Sachverhalte persönlich mit Ihrem zuständigen Standesamt in Verbindung:
- eine/r von Ihnen beiden ist nicht deutsche/r Staatsangehörige/r
- eine/r von Ihnen beiden besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit nicht seit Geburt
- die Geburt erfolgte im Ausland
- eine vorhergehende Eheschließung erfolgte im Ausland
- eine vorhergehende Ehe wurde im Ausland geschieden
Bei Fällen ohne Auslandsbeteiligung sind im Wesentlichen die folgenden Unterlagen beizubringen:
Familienstand ledig
- aktuelle beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck mit Hinweisen/Hinweisteil des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes) nicht älter als 6 Monate.
- erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand des Hauptwohnsitzes (nicht Anmeldebestätigung), bei Abgabe der Papiere im Standesamt nicht älter als 14 Tage (erhältlich im Bürgeramt). Wenn keine Auskunftsperre besteht, kann die Bescheinigung für Einwohner/innen hier im Standesamt erstellt werden).
- gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Was ist, wenn Sie schon einmal verheiratet waren und geschieden sind?
Familienstand geschieden oder Lebenspartnerschaft aufgehoben:
- aktuelle beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck mit Hinweisen/Hinweisteil des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes) nicht älter als 6 Monate.
- erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand des Hauptwohnsitzes (nicht Anmeldebestätigung), bei Abgabe der Papiere im Standesamt nicht älter als 14 Tage (erhältlich im Bürgeramt). Wenn keine Auskunftsperre besteht, kann die Bescheinigung für Einwohner/innen hier im Standesamt erstellt werden).
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle beglaubigte Abschrift des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, mit Vermerk über die Scheidung bzw. Aufhebung (erhältlich bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Ehe oder Lebenspartnerschaft eingegangen wurde).
- geeignete Nachweise über die Auflösung aller Vorehen oder Lebenspartnerschaften (rechtskräftiges Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil, Sterbeurkunde)
- ggf. Bescheinigung über Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe
Was ist, wenn Sie verwitwet sind?
- aktuelle beglaubigte Abschrift bzw. Registerausdruck mit Hinweisen/Hinweisteil des Geburtsregisters (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes) nicht älter als 6 Monate.
- erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand des Hauptwohnsitzes (nicht Anmeldebestätigung), bei Abgabe der Papiere im Standesamt nicht älter als 14 Tage (erhältlich im Bürgeramt). Wenn keine Auskunftsperre besteht, kann die Bescheinigung für Einwohner/innen hier im Standesamt erstellt werden).
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle beglaubigte Abschrift des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, mit Vermerk Tod des Ehegatten (erhältlich bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Ehe oder Lebenspartnerschaft eingegangen wurde).
- geeignete Nachweise über die Auflösung aller Vorehen oder Lebenspartnerschaften (rechtskräftiges Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil, Sterbeurkunde)
- ggf. Bescheinigung über Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe
- ggf. Geburtsurkunde(n) von Abkömmlingen, mit denen fortgesetzte Gütergemeinschaft besteht
Was ist, wenn Sie gemeinsame Kinder haben?
Verlobte mit gemeinsamen Kindern
- die Geburtsurkunde oder begl. Abschriften aus dem Geburtsregister des Kindes (erhältlich beim Standesamt am Geburtsort des Kindes) mit Angaben zum Vater
- die Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft für jedes Kind
- Urkunde(n) über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung), falls diese Erklärung abgegeben wurde.
Was ist, wenn einer von Ihnen eine ausländische Staatsangehörigkeit hat?
Wenn einer von Ihnen eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, ist es je nach Heimatland unterschiedlich, welche Dokumente Sie für die Anmeldung benötigen.
Da wir hier nicht jedes Land aufführen können, setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt in Verbindung.
Falls Sie die deutsche Sprache nicht oder nicht ausreichend verstehen, benötigen Sie für die Anmeldung und die Eheschließung einen Dolmetscher. Dies kann ein vereidigter Dolmetscher, eine vereidigte Dolmetscherin, oder eine Vertrauensperson Ihrer Wahl sein, die nicht mit Ihnen oder Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin verwandt ist.
Die dolmetschende Person hat einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Was ist, wenn Sie im Ausland heiraten wollen?
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im Ausland heiraten möchten, sind je nach geplantem Eheschließungsland unterschiedliche Dokumente erforderlich.
Neben einer internationalen Geburtsurkunde wird in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Dieses Ehefähigkeitszeugnis ist der Nachweis der Heimatbehörde (in Deutschland vom Standesamt des Wohnortes), dass der beabsichtigten Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgegensteht. Dies bedeutet, dass Sie dem Standesamt alle Dokumente, die Sie auch für die Anmeldung der Eheschließung in Deutschland bräuchten, vorlegen müssen. Das Standesamt prüft anhand der Unterlagen, ob Ehehindernisse vorliegen und kann dann das Ehefähigkeitszeugnis, in dem beide Verlobten genannt werden, ausstellen.
Bitte erkundigen Sie sich beim Standesamt, wenn Sie die Absicht haben, im Ausland zu heiraten.
Hinweis:
Wenn die Geburt oder die Eheschließung eines Verlobten im Ausland erfolgt ist oder eine ausländische Staatsangehörigkeit berücksichtigt werden muss, ist es unerlässlich, sich persönlich im Standesamt über die zur Anmeldung notwendigen Unterlagen beraten zu lassen.
Was ist noch bei einer Hochzeit zu beachten?
Sie können wählen, ob sie Trauzeugen benennen oder nicht. Es dürfen bis zu 2 Trauzeugen benannt werden. Diese müssen mindestens 18 Jahre alt sein und sich durch gültige Ausweispapiere legitimieren können.
Während der Trauzeremonie kann ein Ringwechsel erfolgen, wenn Sie dies wünschen.
Im Trauzimmer gibt es Sitzplatzmöglichkeiten für 18 Personen (inkl. Brautpaar). Der historische Sitzungssaal, der sich im OG des Rathauses befindet, bietet mehr Platz. Er kann gegen eine Gebühr in Höhe von 100 Euro gebucht werden. Nach Absprache mit den Standesbeamtinnen besteht die Möglichkeit, sich die Trauräume persönlich anzusehen.
Trauungen im Rathaus finden, außer in den Sommermonaten, Mittwochs, Donnerstags und Freitags an Vormittagen, während der Öffnungszeiten statt. Zusätzlich werden an bestimmten Tagen im Jahr auch Termine an Samstagen angeboten.
Welche Kosten entstehen Ihnen?
| Anmeldung der Eheschließung: | |
| a) nach deutschem Recht | 60,00 € |
| b) nach ausländischem Recht | 100,00 € |
| Eheurkunde |
20,00 € |
| Stammbücher | 30,00 € |
| Erklärungen zur Namensführung (z.B. Doppelname) |
50,00 € |
| Vornahme der Eheschließung: |
50,00 € |
| zusätzlich |
|
| außerhalb der Amtsräume (Kutter, Leuchtturm, Strand) |
150,00 € |
| außerhalb der Öffnungszeiten | 100,00 € |
| außerhalb der Öffnungszeiten und außerhalb der Amtsräume |
200,00 € |
| Weitere Gebühren auf Anfrage |
