Längerfristige Parkscheine
Erteilung eines Saison- oder Naturstrandparkscheines nach §5 Abs. 5 der Stadtverordnung über Parkgebühren in der Stadt Fehmarn (Parkgebührenverordnung-ParkGVO) vom 12.01.2024
Erläuterungen:
In der Zeit vom 01. März bis 31. Oktober eines jeden Jahres erhebt die Stadt Fehmarn Parkgebühren auf den von ihr bewirtschafteten Flächen.
Neben der Möglichkeit vor Ort am Parkscheinautomaten Stunde-, Tages- und Wochenparkscheine zu ziehen, können Sie bei der Stadt Fehmarn einen längerfristigen Parkschein für Krafträder und Personenkraftwagen erwerben. Je nach Bedarf kann ein Saisonparkschein für alle Parkplätze oder ein Naturstrandparkschein für die Strände rund um Fehmarn (außer Südstrand) ausgestellt werden.
Der Saison- sowie der Naturstrandparkschein werden auf Antrag für den gebührenpflichtigen Zeitraum nach § 3 Absatz 1 dieser Verordnung ausgestellt. Diese können auch für einen verkürzten Zeitraum jeweils bis zum Ende der Gebührenpflicht (§ 3 ParkGVO) ausgestellt werden. Die Parkscheine sind im Original im jeweils geführten Fahrzeug auszulegen.
Der Saisonparkschein berechtigt zum Parken auf allen Flächen in der Zone II und III. In Verbindung mit einer korrekt eingestellten Parkscheibe auch zum Parken für maximal eine Stunde auf den Flächen in Zone I.
Der Naturstrandparkschein berechtigt nur zum Parken auf nachfolgend aufgeführten Strandparkflächen in der Zone II: Güner Brink, Staberhuk, Fehmarnsund, Gold, Bojendorf, Westermarkelsdorf und Meeschendorf I und II
Die Rechtsgrundlage ist die Stadtverordnung über Parkgebühren in der Stadt Fehmarn vom 12.01.2024.
Gebühren:
Die Preise sind inklusive der derzeit geltenden Umsatzsteuer und staffeln sich monatlich für verkürzte Zeiträume
Saisonparkschein |
Naturstrandparkschein |
|
März-Oktober |
180,00 € |
90,00 € |
April-Oktober |
160,00 € |
80,00 € |
Mai-Oktober |
140,00 € |
70,00 € |
Juni-Oktober |
120,00 € |
60,00 € |
Juli-Oktober |
100,00 € |
50,00 € |
August-Oktober |
80,00 € |
40,00 € |
danach gleichbleibend |
Beantragung:
Die Beantragung kann per Mail oder vor Ort erledigt werden.
Hierfür werden benötigt:
- Name und Anschrift
- Angabe des Anfangsmonats
Der jeweilige Parkschein wird auf Wunsch unter Ausstellung eines Kostenbescheides auch per Post zugeschickt.