Längerfristige Parkscheine
Erteilung eines Saison- oder Naturstrandparkscheines nach §5 Abs. 5 der Stadtverordnung über Parkgebühren in der Stadt Fehmarn (Parkgebührenverordnung-ParkGVO) vom 12.02.2025
Erläuterungen:
In der Zeit vom 01. März bis 31. Oktober eines jeden Jahres erhebt die Stadt Fehmarn Parkgebühren auf den von ihr bewirtschafteten Flächen.
Neben der Möglichkeit vor Ort am Parkscheinautomaten Stunde-, Tages- und Wochenparkscheine zu ziehen, können Sie bei der Stadt Fehmarn einen längerfristigen Parkschein für Krafträder und Personenkraftwagen erwerben. Je nach Bedarf kann ein Saisonparkschein für alle Parkplätze oder ein Naturstrandparkschein für die Strände rund um Fehmarn (außer Südstrand) ausgestellt werden.
Je nach Bedarf kann ein Saisonparkschein für alle Parkplätze oder für bestimmte Bereiche ausgestellt werden.
Die Scheine werden auf Antrag für den gebührenpflichtigen Zeitraum nach § 3 Absatz 1 dieser Verordnung ausgestellt. Diese können auch für einen verkürzten Zeitraum jeweils bis zum Ende der Gebührenpflicht (§ 3 ParkGVO) ausgestellt werden. Die Parkscheine sind im Original im jeweils geführten Fahrzeug auszulegen.
Die inselweiten Saisonparkscheine für alle Parkplätze (Zone II und Zone I) gibt es blanko und kennzeichengebunden.
Das Angebot der Saisonscheine für bestimmte Bereiche der Zone II nach Art des Naturstrandparkscheines haben wir erweitert. Diese Scheine sind ebenfalls ohne Kennzeichen und sind jeweils in einem dieser Bereiche gültig. „City“, „Häfen“, „Südstrand“ oder „Naturstrände“.
Die Rechtsgrundlage ist die Stadtverordnung über Parkgebühren in der Stadt Fehmarn vom 12.02.2025.
Gebühren:
Saisonparkscheine |
"All Inclusive" | "KFZ-gebunden" |
ab März | 250,00 € |
160,00 € |
ab April | 240,00 € |
150,00 € |
ab Mai | 230,00 € |
140,00 € |
ab Juni | 220,00 € |
130,00 € |
ab Juli | 210,00 € |
120,00 € |
ab August-Oktober |
200,00 € |
110,00 € |
Saisonparkscheine „City“ oder „Häfen“oder „Südstrand“oder „Naturstrände“ |
||
ab März |
100,00 € | |
ab April |
92,00 € | |
ab Mai |
84,00 € |
|
ab Juni |
76,00 € | |
ab Juli |
68,00 € | |
ab August-Oktober |
60,00 € | |
Alle angegebenen Preise enthalten 19 % MwSt.
Einen ausführlichen Flyer finden Sie hier.
Flyer Saisonparkscheine »
(PDF: 157 kB)
Beantragung:
Die Beantragung kann per Mail oder vor Ort erledigt werden.
Hierfür werden benötigt:
- Name und Anschrift
- Angabe des Anfangsmonats
Der jeweilige Parkschein wird auf Wunsch unter Ausstellung eines Kostenbescheides auch per Post zugeschickt.