Gewerbean-, um und abmeldung
Das Betreiben eines Gewerbes bedarf der Anmeldung nach § 14 Gewerbeordnung.
Gewerbe ist jede offene, planmäßige, selbständige, erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit:
offen |
Die Tätigkeit muss nach außen (für Dritte) erkennbar sein |
planmäßig | Die Tätigkeit muss auf Dauer und eine Vielzahl von Geschäften als Ganzes angelegt sein |
selbstständig |
Die Tätigkeit muss rechtlich, nicht notwendig wirtschaftlich selbständig betrieben werden |
erlaubt |
Die Tätigkeit darf nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder sittenwidrig sein |
auf Gewinn ausgerichtet |
Das Gewerbe muss gewinnorientiert betrieben werden |
Das Betreiben eines Gewerbes bedarf der Anmeldung nach § 14 der Gewerbeordnung. Bei der Anmeldung sind gültige Ausweispapiere vorzulegen bzw. mitzusenden ! Die Gewerbeanmeldung wird innerhalb von drei Tagen bestätigt. Es ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro zu entrichten.
Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbetreibenden der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.