Sondernutzung
Für jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Die gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis wird z. B. erteilt für das Aufstellen von Containern, das Lagern von Baumaterial usw.
Im geschäftlichen Bereich werden z. B. Sondernutzungserlaubnisse auf Antrag erteilt für das Aufstellen von Waren und Warenständern vor den Geschäften sowie das Aufstellen von Tischen und Stühlen vor den Restaurants.