Hilfsnavigation

Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

Sondernutzung

Für jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

Die gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis wird z. B. erteilt für das Aufstellen von Containern, das Lagern von Baumaterial usw.

Im geschäftlichen Bereich werden z. B. Sondernutzungserlaubnisse auf Antrag erteilt für das Aufstellen von Waren und Warenständern vor den Geschäften sowie das Aufstellen von Tischen und Stühlen vor den Restaurants.

Kontakt

Herr Friedrich Rathjen
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereich Ordnung und Soziales
Burg auf Fehmarn
Bahnhofstraße 5
23769 Fehmarn

Telefon:  (04371)506-628
Fax:  (04371)506-630
Zimmer:  8
Frau Melanie Piel
Ordnungsamt
Fachbereich Ordnung und Soziales
Burg auf Fehmarn
Bahnhofstraße 5
23769 Fehmarn

Telefon:  (04371)506-625
Fax:  (04371)506-630
m.piel@stadtfehmarn.de
Zimmer:  8
Kontaktformular
Seite zurücknach obenSeite drucken