Jahresparkscheine
Erteilung eines Jahresparkscheines nach §5 Abs. 5 der Stadtverordnung über Parkgebühren in der Stadt Fehmarn (Parkgebührenverordnung-ParkGVO) vom 15.02.2022
Erläuterungen:
Für das Parken auf den Flächen der von der Stadt Fehmarn bewirtschafteten Flächen wird für Krafträder und Personenkraftwagen auf Antrag ein Jahresparkschein für den gebührenpflichtigen Zeitraum (März – Oktober) nach § 3 Absatz 1 dieser Verordnung ausgestellt. Dieser kann auch für einen verkürzten Zeitraum (jeweils bis zum Ende der Gebührenpflicht (§ 3 ParkGVO) ausgestellt werden.
Falls zwei Fahrzeuge im Haushalt zugelassen sind, besteht die Möglichkeit beide Kennzeichen eintragen zu lassen. Der Jahresparkschein ist dann im Original im jeweils geführten Fahrzeug auszulegen.
Der Jahresparkschein berechtigt zum Parken auf den Flächen in der Zone II und III.
In Verbindung mit einer korrekt eingestellten Parkscheibe auch zum Parken auf den Flächen in Zone I für maximal eine Stunde.
Rechtsgrundlage ist die Stadtverordnung über Parkgebühren in der Stadt Fehmarn vom 15.02.2022; nachzulesen hier.
Gebühren:
Der Preis beträgt pauschal 144,00 € (inklusive der derzeit geltenden Umsatzsteuer). Die verkürzten Zeiträume staffeln sich monatlich.
- April-Oktober 126,00 €
- Mai-Oktober 108,00 €
- Juni-Oktober 90,00 €
- Juli-Oktober 72,00 €
- August-Oktober 54,00 € später gleichbleibend!
Beantragung:
Die Beantragung kann per Mail oder vor Ort erledigt werden. Hierfür werden benötigt:
- Kopie des Fahrzeugscheins
- Name und Anschrift
- Angabe des Anfangsmonats
Der Jahresparkschein wird auf Wunsch unter Ausstellung eines Kostenbescheides auch per Post zugeschickt.