Ordnungsamt
Gesetz über das Halten von Hunden
Informationen zu Leinenpflicht und Hundestränden gibt es im Hunde-Flyer.
Beißvorfälle mit Hunden können schriftlich oder zur Niederschrift zur Anzeige gebracht werden.
Jagd- und Wildschaden
Das Jagdrecht ist ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und Sie sich anzueignen.
Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. Die Hegeringleiter der Insel Fehmarn finden Sie unter:
https://www.kjs-oldenburg.de/hegeringe.html
Das Bundesjagdgesetz (BJagdG), das Landesrecht sowie das Bürgerliche Gesetzbuch
(BGB) bilden die rechtlichen Grundlagen für den Ersatz von Wildschäden.
Die Anmeldung eines Schadens erfolgt binnen einer Woche ab bloßer Möglichkeit der Kenntnis des Schadens.
Schornsteinfegerangelegenheiten
Den bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger finden Sie unter:
Behördliche Namensänderungen
Der Antrag auf Änderung des Namens oder eines Vornamens ist formlos schriftlich einzureichen.
Der Antrag muss eine ausführliche Begründung enthalten.
Waffen- und Sprengstoffangelegenheiten
Feuerwerke (ausgenommen des „Silvesterfeuerwerks“, 31.12. bis 01.01.) sind in der Regel anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Die Anforderungen des Sprengstoffgesetzes (SprengG) sind zu beachten.
Das Abbrennen von Feuerwerken im Zeitraum 02.01. bis 30.12. durch Personen, die nicht Inhaber einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder Befähigungsscheines sind, ist zum Schutz von Tieren und zur Verhinderung von Bränden nicht gestattet.
Beim Abbrennen des Silvesterfeuerwerks ist neben den Vorschriften der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengVO) die Allgemeinverfügung der Stadt Fehmarn vom 11.12.2023 zu beachten.