Fahrzeugscheinänderung
Adressänderungen auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) werden vorgenommen, wenn das Fahrzeug bereits im Kreis Ostholstein gemeldet war. Für die Änderung wird eine Gebühr von 10,80 € pro Fahrzeug fällig. Mitzubringen sind:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- ggf. Bestätigung der Gewerbeummeldung.